Arbeitssicherheit

Neue Hitzeschutzverordnung 2026: Was Betriebe bei Arbeiten im Freien prüfen sollten

Mitarbeiter auf einer Baustelle bei Arbeiten im Freien im Zusammenhang mit Hitzeschutz und Arbeitssicherheit

Veröffentlicht: 22. Juni 2026
Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2026

Quellen: RIS, Arbeitsinspektion, GeoSphere Austria, ASchG und AStV mit Stand / Abruf 29.06.2026

Arbeiten im Freien werden bei Hitze schnell zur Belastung – für Beschäftigte und für Betriebe. Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die Hitzeschutzverordnung, kurz Hitze-V. Sie regelt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Arbeiten im Freien, wenn sie Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.

Kurz zusammengefasst

Betriebe sollten rechtzeitig prüfen, wo im Freien gearbeitet wird, welche Belastungen durch Hitze und UV-Strahlung entstehen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Wichtig sind vor allem Arbeitsplatzevaluierung, klare Zuständigkeiten, Unterweisung und nachvollziehbare Dokumentation.

Unsicher, ob Ihre Maßnahmen zur Hitze-V ausreichen?

IPSG unterstützt Betriebe bei der kompakten Prüfung von Arbeiten im Freien – inklusive betroffener Tätigkeiten, Zuständigkeiten, Maßnahmen, Unterweisung und Dokumentation.

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Für wen ist der Beitrag relevant?

  • Bau- und Baunebengewerbe
  • technische Außendienste, Montage- und Wartungsteams
  • Betreiber technischer Anlagen mit Außenbereichen
  • Betriebe mit regelmäßigen Arbeiten im Freien
  • kommunale Betriebe, Bauhöfe und öffentliche Einrichtungen mit Arbeiten im Freien, je nach rechtlicher Einordnung

Warum ist das Thema aktuell?

Die Hitze-V wurde mit BGBl. II Nr. 325/2025 kundgemacht. Sie konkretisiert bestehende Pflichten aus dem ArbeitnehmerInnenschutz und legt genauer fest, wie Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien zu beurteilen sind.

Hitze ist dabei mehr als eine Komfortfrage. Hohe Temperaturen, direkte Sonne, reflektierende Oberflächen, körperliche Belastung und ungeeignete Kleidung können die Gesundheit beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen. Auch UV-Strahlung ist mitzudenken, weil sie Haut und Augen schädigen kann.

Was bedeutet das für Betriebe, Betreiber und kommunale Betriebe?

Betriebe sollten klären, wo Beschäftigte regelmäßig oder anlassbezogen im Freien arbeiten. Entscheidend sind nicht nur Temperatur und Wetterprognose, sondern auch Arbeitsschwere, Expositionsdauer, Kleidung, persönliche Schutzausrüstung, Schatten, Trinkmöglichkeiten und Notfallorganisation.

Auch im kommunalen Bereich kann das Thema relevant sein, etwa bei Bauhof-, Grünraum-, Straßen-, Wartungs- oder Veranstaltungstätigkeiten im Freien. Ob die Hitze-V unmittelbar gilt oder landesrechtliche Bedienstetenschutzregelungen heranzuziehen sind, hängt von der konkreten rechtlichen Einordnung ab. Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlung sollten in jedem Fall rechtzeitig geprüft und dokumentiert werden.

Ebenso wichtig ist die Zuständigkeit: Wer beobachtet die aktuellen Hitzewarnungen der GeoSphere Austria? Wer löst Maßnahmen aus? Wer informiert die Beschäftigten? Und wie wird die Umsetzung auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen kontrolliert?

Praxisfrage für Betriebe

Wenn im Betrieb nicht klar geregelt ist, wer Hitzewarnungen prüft, welche Maßnahmen ab welcher Warnstufe gelten und wo diese dokumentiert sind, besteht meist konkreter Handlungsbedarf.

Was gilt als Hitzewarnung?

Maßgeblich ist die offizielle Hitzewarnung der GeoSphere Austria für das jeweilige Tätigkeitsgebiet. Die aktuellen Warnungen können online über die Hitzewarnkarte der GeoSphere Austria geprüft werden.

Warnfarben bei Hitzebelastung:

Grün

Keine aktive Hitzewarnung.
Keine bzw. geringe Hitzebelastung im Warnsystem.

Gelb – Vorsicht

Erhöhte Hitzebelastung.
Ab dieser Warnstufe sind die vorab festgelegten Maßnahmen umzusetzen.

Orange – Achtung

Deutlich erhöhte Hitzebelastung.
Maßnahmen konsequent umsetzen, Arbeitsabläufe prüfen und Belastung laufend beobachten.

Rot – Gefahr

Starke Hitzebelastung.
Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen und prüfen, ob Tätigkeiten angepasst, verschoben oder unterbrochen werden müssen.

Wichtig für Betriebe: Für die Hitze-V ist bereits die gelbe Hitzewarnung relevant. Sobald im Tätigkeitsgebiet Gelb, Orange oder Rot ausgewiesen wird, sind die vorab festgelegten Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz umzusetzen.

Die Warnstufen beruhen nicht nur auf der Lufttemperatur, sondern auf der gefühlten Temperatur. Dabei werden unter anderem Luftfeuchtigkeit, Wind, Strahlung und die nächtliche Abkühlung berücksichtigt. Für die betriebliche Praxis heißt das: Nicht nur auf das Thermometer schauen, sondern die offizielle Warnung für den konkreten Bezirk bzw. das Tätigkeitsgebiet prüfen.

Hinweis für Baustellen: Die sogenannte „Hitzefrei“-Regelung ist nicht Teil der Hitze-V, sondern hängt mit der Schlechtwetterregelung in der Bauwirtschaft zusammen. Nach den BUAK-Kriterien gelten Stunden mit mehr als 32,5 °C bei Schattenmessung als Schlechtwetterstunden. Auf Baustellen kann das Arbeiten im Freien dann eingestellt werden, sofern kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin oder eine beauftragte Person.

Was Betriebe jetzt konkret prüfen sollten

Ausgangspunkt ist die Arbeitsplatzevaluierung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ermitteln, beurteilen und daraus geeignete Maßnahmen ableiten. Bei Arbeiten im Freien geht es dabei nicht nur um die Temperatur, sondern um die tatsächliche Belastung am jeweiligen Arbeitsplatz.

Wichtige Prüfpunkte sind insbesondere:

  • Hitze, direkte Sonne, natürliche UV-Strahlung und reflektierende Oberflächen
  • körperliche Belastung, Expositionsdauer, Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
  • zusätzliche Wärmequellen, Schatten, Trinkmöglichkeiten und Notfallorganisation
  • besonders gefährdete Arbeitnehmer:innen, Akklimatisierung und individuelle Risiken
  • Zuständigkeiten, Warnsystem, Unterweisung und Dokumentation

Die UV-Belastung sollte dabei bewusst mitgeprüft werden. Besonders relevant ist der Zeitraum von April bis September, vor allem zwischen 11:00 und 15:00 Uhr. Seehöhe, leichte Bewölkung und reflektierende Oberflächen wie Blech, Glas oder helle Bodenflächen können die Belastung zusätzlich erhöhen. Die GeoSphere Austria stellt dafür eine eigene UV-Belastungsprognose bereit.

Die Maßnahmen sollten bereits vor der warmen Jahreszeit festgelegt werden. Bei gelber Hitzewarnung der GeoSphere Austria, also „Vorsicht“, oder höher im Tätigkeitsgebiet der Arbeitnehmer:innen sind die vorgesehenen Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz umzusetzen.

Für die Planung gilt die Rangfolge der Gefahrenverhütung: Gefahren möglichst vermeiden, technische und organisatorische Maßnahmen vorrangig umsetzen und persönliche Schutzmaßnahmen ergänzend einsetzen. Vorrang haben also Lösungen, die Belastungen direkt reduzieren, statt sich ausschließlich auf individuelles Verhalten zu verlassen.

Dazu zählen etwa Vorfertigung in kühleren Bereichen, Beschattung, technische Kühlmöglichkeiten, die Verlagerung schwerer Arbeiten in kühlere Tageszeiten, angepasste Pausen, Tätigkeitswechsel, Trinkmöglichkeiten und kühlere Aufenthaltsbereiche. Persönliche Schutzmaßnahmen wie UV-Schutzkleidung, Kopfschutz, Nackenschutz, Sonnenbrillen und geeigneter Hautschutz ergänzen diese Maßnahmen, ersetzen sie aber nicht.

Auch technische Arbeitsmittel sollten mitgedacht werden. Für Krankabinen, die zum Inkrafttreten der Verordnung noch nicht gekühlt werden können, gilt die entsprechende Anforderung erst ab 1. Juni 2027. Für bereits eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmittel mit Fahrzeugkabinen ohne Klimatisierung sind andere geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen; bei einer entsprechenden Ersatzbeschaffung ist auf Klimatisierung umzustellen.

Sie möchten die Prüfpunkte nicht nur lesen, sondern sauber umsetzen?

IPSG unterstützt bei der Bewertung betroffener Tätigkeiten, der Festlegung geeigneter Maßnahmen und der nachvollziehbaren Dokumentation im Betrieb.

Prüfung mit IPSG besprechen

Praxis-Checkliste für die interne Vorbereitung

Die folgende Kurz-Checkliste gibt einen ersten Überblick. Für die interne Vorbereitung stellt die Arbeitsinspektion zusätzlich eine Checkliste für Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien bereit. Sie kann als Orientierung dienen, ersetzt aber nicht die konkrete Beurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Dokumentation im Betrieb.

  • Arbeiten im Freien, betroffene Teams, Standorte und Zeiträume erfassen
  • prüfen, ob Tätigkeiten unter die Hitze-V fallen oder nur von kurzer Dauer sind
  • Hitze, UV-Strahlung, Sonneneinstrahlung, Reflexion und Expositionsdauer beurteilen
  • Arbeitsschwere, Kleidung, persönliche Schutzausrüstung und zusätzliche Wärmequellen berücksichtigen
  • besonders gefährdete Personen, Akklimatisierung und individuelle Risiken berücksichtigen
  • verantwortliche Personen und ein internes Warnsystem für GeoSphere-Hitzewarnungen festlegen
  • Maßnahmen nach der Rangfolge der Gefahrenverhütung planen: Gefahren vermeiden, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen festlegen
  • Beschattung, Pausen, Tätigkeitswechsel, Trinkmöglichkeiten und kühlere Aufenthaltsbereiche prüfen
  • UV-Schutz, Notfallmaßnahmen, Unterweisung und Vermeidung von Alleinarbeit festlegen
  • Maßnahmen dokumentieren, Arbeitnehmer:innen einbinden und nach Hitzeperioden auf Wirksamkeit prüfen

Abgrenzung: Was gilt für Arbeitsräume?

Die Hitze-V betrifft Arbeiten im Freien. Für Arbeitsräume gelten zusätzlich die Vorgaben zum Raumklima nach der Arbeitsstättenverordnung. Dort sind je nach körperlicher Belastung Temperaturbereiche vorgesehen. In der warmen Jahreszeit soll bei vorhandener Klima- oder Lüftungsanlage die Lufttemperatur 25 °C möglichst nicht überschreiten.

Für Betriebe mit Büros, Werkstätten, Produktionsbereichen, Technikräumen oder Aufenthaltsräumen ist daher eine klare Trennung sinnvoll: Was fällt unter Arbeiten im Freien nach Hitze-V, und was ist als Raumklima-Thema nach Arbeitsstättenverordnung zu behandeln?

Wie IPSG unterstützen kann

IPSG unterstützt Betriebe, kommunale Betriebe, Betreiber technischer Anlagen und Bauherren dabei, Anforderungen der Hitzeschutzverordnung praxisnah in bestehende Arbeitsschutz- und Baustellenprozesse zu integrieren.

Je nach Aufgabenstellung gehören dazu Begehungen, Bestandsaufnahmen, Unterstützung bei der Arbeitsplatzevaluierung, Maßnahmenplanung, Dokumentation, Unterweisung und fachliche Abstimmung mit angrenzenden technischen oder organisatorischen Themen.

1. Hitzeschutz-Kurzcheck

Kompakte Ersteinschätzung, ob Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Dokumentation zur Hitze-V ausreichend abgedeckt sind.

2. Begehung & Maßnahmenplan

Prüfung betroffener Arbeitsbereiche vor Ort und Ableitung praxistauglicher Schutzmaßnahmen für Hitze und UV-Strahlung.

3. Unterweisung & Dokumentation

Unterstützung bei nachvollziehbaren Unterlagen, Zuständigkeiten, Informationswegen und Unterweisung der betroffenen Beschäftigten.

Besonders sinnvoll ist eine Prüfung bei Bauprojekten, technischen Außeneinsätzen, wiederkehrenden Sommerarbeiten oder Arbeiten auf Dächern, Freiflächen und Verkehrsflächen. Gerade dort sind Zuständigkeiten, Unterlagen oder technische Rahmenbedingungen oft nicht auf dem aktuellen Stand.

Ist Ihr Betrieb auf Hitzeperioden vorbereitet?

Wir prüfen mit Ihnen kompakt, ob Arbeiten im Freien, Zuständigkeiten, Maßnahmen und Dokumentation zur Hitze-V sauber abgedeckt sind.

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Redaktioneller Hinweis

Dieser Beitrag wurde auf Basis offizieller und fachlicher Quellen vorbereitet. Er stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Prüfung des konkreten Arbeitsplatzes, keine Rechtsberatung und keine arbeitsmedizinische Beurteilung im Einzelfall.

Status: Fachbeitrag / Arbeitssicherheit  |  Quellen: RIS, Arbeitsinspektion und GeoSphere Austria  |  Stand: 29.06.2026

Häufige Fragen zur Hitzeschutzverordnung

Gilt die Hitzeschutzverordnung für alle Arbeitsplätze?

Nein. Die Hitze-V betrifft Arbeiten im Freien, etwa auf Baustellen, in Arbeitsstätten im Freien oder auf auswärtigen Arbeitsstellen. Arbeiten von kurzer Dauer sind ausgenommen. Für Arbeitsräume gelten zusätzlich die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zum Raumklima.

Wo sehe ich aktuelle Hitzewarnungen?

Aktuelle Hitzewarnungen veröffentlicht GeoSphere Austria unter warnungen.zamg.at. Für Betriebe ist vor allem die Warnung im konkreten Tätigkeitsgebiet relevant.

Ab wann müssen Betriebe Maßnahmen setzen?

Die Maßnahmen sollten bereits vorab auf Basis der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt werden. Umzusetzen sind sie bei einer offiziellen Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab gelber Warnstufe, also „Vorsicht“, oder höher im Tätigkeitsgebiet der Arbeitnehmer:innen. In den Unterlagen zur Hitze-V wird diese gelbe Warnung als Stufe 2 bezeichnet.

Was sind Arbeiten von kurzer Dauer?

Der Begriff ist in der Hitze-V nicht mit einer fixen Minutenanzahl definiert. Als Beispiele gelten kurze Wege im Freien, etwa vom oder zum Fahrzeug. Leichte Arbeiten können nach der Kommentierung der Arbeitsinspektion bis maximal 60 Minuten pro Tag vom Anwendungsbereich ausgenommen sein. Entscheidend ist immer die konkrete Tätigkeit und Belastung.

Welche Betriebe sind besonders betroffen?

Besonders betroffen sind Betriebe mit regelmäßigen oder anlassbezogenen Arbeiten im Freien, etwa Bau- und Baunebengewerbe, technische Außendienste, Montage- und Wartungsteams, kommunale Betriebe und Betreiber technischer Anlagen mit Außenbereichen. Bei öffentlichen Einrichtungen hängt die rechtliche Einordnung vom konkreten Bereich ab.

Reicht Sonnencreme als Schutzmaßnahme aus?

Nein. Sonnencreme kann Teil des Schutzkonzepts sein, ersetzt aber keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen wie Beschattung, angepasste Arbeitszeiten, Pausen, Trinkmöglichkeiten oder geeignete Schutzkleidung. UV-Schutzkleidung und Kopfschutz haben Vorrang vor Sonnenschutzcreme.

Muss die Hitzeschutz-Evaluierung dokumentiert werden?

Ja. Wenn Hitze und natürliche UV-Strahlung für eine Tätigkeit relevant sind, sollten Gefahrenbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten, Unterweisung und Umsetzung nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Maßnahmen müssen für betroffene Arbeitnehmer:innen und für Arbeitsinspektorate einsehbar sein.

Gibt es eine offizielle Checkliste?

Ja. Die Arbeitsinspektion stellt eine Checkliste für Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien bereit. Sie kann Betriebe bei Arbeitsvorbereitung, Maßnahmenplanung, Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung unterstützen, ersetzt aber nicht die konkrete Beurteilung im Betrieb.

Ist die Hitze-V gleichbedeutend mit einem Recht auf Hitzefrei?

Nein. Die Hitze-V ist keine pauschale „Hitzefrei-Regelung“, sondern regelt Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien. Für Baustellen gilt jedoch: Ab einer Temperatur von mehr als 32,5 °C kann das Arbeiten im Freien eingestellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin oder eine beauftragte Person.

Quellen und weiterführende Informationen

Anfrage zur Hitze-V / Arbeiten im Freien

Sie möchten klären, ob Ihr Betrieb ausreichend vorbereitet ist? Schreiben Sie uns kurz, welche Arbeiten im Freien betroffen sind – z. B. Baustelle, Dacharbeiten, Wartung, Bauhof, technische Außenanlage oder Montage.

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