Photovoltaik

Photovoltaik- & Speicherförderung 2026 in Österreich und Tirol

Symbolbild Photovoltaikanlage zur Information über die Förderung 2026 für PV-Anlagen und Stromspeicher in Österreich und Tirol

Update 10.06.2026: 1. Fördercall 2026 abgeschlossen

Die EAG-Förderabwicklungsstelle hat den 1. Fördercall 2026 für Investitionszuschüsse Photovoltaik erfolgreich abgeschlossen. Beim ersten Fördercall im Jahr 2026 wurden fast 29.000 Förderanträge eingereicht. Mit den verfügbaren Fördermitteln konnten über 12.500 Anträge bedeckt werden.

Aufgrund des großen Interesses konnten nicht alle Förderanträge berücksichtigt werden. Sollte ein Antrag keinen Platz im Fördertopf gefunden haben, kann bereits am 16.06.2026 um 17:00 Uhr wieder ein Ticket gezogen und im Rahmen des 2. Fördercalls ein neuer Antrag gestellt werden.

Wichtig: Ein Ticket aus dem 1. Fördercall kann für den 2. Fördercall nicht verwendet werden. Es ist jedenfalls ein neues Ticket zu ziehen. Bereits erfasste Projekte können während des Fördercalls nochmals unkompliziert neu eingereicht werden.

Wer bereits einen Fördervertrag erhalten hat, sollte nach erfolgter Inbetriebnahme die Endabrechnung zeitgerecht einreichen, damit die EAG-Förderabwicklungsstelle den Investitionszuschuss auszahlen kann.

Quelle: EAG-Förderabwicklungsstelle – 1. Fördercall 2026 Investitionszuschüsse Photovoltaik erfolgreich abgeschlossen

Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2025 wurde die Grundlage für die Fortführung der Bundesförderung geschaffen. Die konkreten Fördersätze, Fördercalls und Budgets für 2026 ergeben sich aus der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 sowie den Informationen der EAG-Förderabwicklungsstelle.

Das Wichtigste zur PV- und Speicherförderung 2026 im Überblick

  • Es gibt weiterhin vier Leistungsklassen (Kategorien A–D) für Photovoltaikanlagen.
  • Stromspeicher werden im Rahmen der Bundesförderung nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage gefördert.
  • Die Fördersätze 2026 betragen:
    • PV bis 10 kWp (Kat. A): 150 €/kWp
    • PV > 10–20 kWp (Kat. B): 140 €/kWp
    • PV > 20–100 kWp (Kat. C): max. 130 €/kWp im Bieterverfahren
    • PV > 100–1.000 kWp (Kat. D): max. 120 €/kWp im Bieterverfahren
    • Stromspeicher: 150 €/kWh bis max. 50 kWh
  • Die erstmalige Antragstellung muss vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
  • Die Tiroler Wohnhaussanierung fördert PV-Anlagen ab 2026 mit max. 125 €/kWp im Rahmen des Einmalzuschusses.

Update Speicherförderung Tirol 2026

Das Land Tirol fördert 2026 netzdienliche Batteriespeicher mit 100 €/kWh, begrenzt auf 10 kWh bzw. maximal 1.000 €. Die Förderung betrifft vor allem die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit Speicher sowie die Erweiterung bestehender Speichersysteme.

Fördercalls 2026 im Überblick (Bundesförderung PV & Speicher)

Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gelten 2026 folgende Fördercalls und Budgets:

Hinweis: Der 1. Fördercall 2026 ist seit 11. Mai 2026 abgelaufen. Der nächste Fördercall startet am 16. Juni 2026.

Fördercall 2026 Zeitraum Kategorie A
bis 10 kWp
Kategorie B
> 10–20 kWp
Kategorie C
> 20–100 kWp
Kategorie D
> 100–1.000 kWp
1. Call
abgelaufen
23. April – 11. Mai 2026 5 Mio. € 5 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. €
2. Call
nächster Call
16. Juni – 30. Juni 2026 2 Mio. € 2 Mio. € 4 Mio. € 4 Mio. €
3. Call 8. Oktober – 22. Oktober 2026 2 Mio. € 2 Mio. € 2 Mio. € 2 Mio. €

In Summe stehen 2026 60 Mio. Euro Bundesmittel für PV- und Speicherprojekte zur Verfügung.

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Was bleibt gegenüber der PV-Förderung 2025 gleich?

  • Fördersystem: Investitionszuschuss über die EAG-Förderabwicklungsstelle mit drei Fördercalls.
  • Fördergegenstand: Gefördert werden die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Stromspeicher werden nur in Kombination mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage gefördert.
  • Technische Eckpunkte Speicher:
    • Speicher nur gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage im Rahmen der Bundesförderung
    • mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität pro kWp PV-Leistung
    • Förderung bis max. 50 kWh nutzbarer Kapazität

Fördersätze und Zu-/Abschläge: Je nach Projekt können Abschläge für bestimmte Freiflächen sowie Zuschläge für innovative PV-Anlagen oder Komponenten mit europäischer Wertschöpfung relevant sein.

Für Privathaushalte: Landesförderung Tirol und Wohnhaussanierung ab 2026

  • Die Förderhöhe im Rahmen des Einmalzuschusses der Wohnhaussanierung Tirol wird ab 2026 auf 125 € pro kWp reduziert.
  • Die Förderung richtet sich insbesondere an Privathaushalte in Tirol, die in eine neue, erweiterte oder erneuerte Photovoltaikanlage auf oder in unmittelbarer Nähe eines bestehenden Wohnhauses investieren.
  • Zusätzlich gibt es 2026 eine Tiroler Speicherförderung für netzdienliche Stromspeicher, vor allem bei Nachrüstung bestehender PV-Anlagen oder Erweiterung bestehender Speicher.
  • Eine Kombination unterschiedlicher Förderungen ist immer anhand der jeweils geltenden Richtlinien zu prüfen.

Welche Förderung passt zu welchem PV-Projekt?

  • Neue PV-Anlage in Österreich: EAG-Bundesförderung prüfen.
  • PV-Anlage mit neuem Speicher: EAG-Bundesförderung prüfen; Speicher nur gemeinsam mit PV-Anlage.
  • Bestehende PV-Anlage in Tirol mit Speicher-Nachrüstung: Tiroler Speicherförderung prüfen.
  • PV-Anlage auf bestehendem Wohnhaus in Tirol: Wohnhaussanierung Tirol prüfen.
  • Gewerbe, Landwirtschaft oder größere Anlagen: Kategorien C/D und Bieterverfahren frühzeitig vorbereiten.

Beispiel: mögliche Förderung für eine 10-kWp-PV-Anlage mit Speicher

Bei einer PV-Anlage mit 10 kWp fällt das Projekt in Kategorie A. Der Bundes-Fördersatz beträgt 2026 150 €/kWp. Daraus ergibt sich rechnerisch ein möglicher Zuschuss von bis zu 1.500 € für die PV-Anlage.

Wird zusätzlich ein förderfähiger Stromspeicher gemeinsam mit der PV-Anlage umgesetzt, kann dieser im Rahmen der Bundesförderung mit 150 €/kWh berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom konkreten Projekt, den förderfähigen Kosten, der Antragstellung und den geltenden Richtlinien ab.

Was bedeutet die PV- & Speicherförderung 2026 für Ihre Planung?

Für Interessent:innen an Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Österreich und Tirol heißt das:

  • Die Förderbedingungen bleiben attraktiv, auch wenn die Bundes-Fördersätze gegenüber früheren Werten reduziert wurden.
  • Der Förderantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden – eine rechtzeitige Planung ist daher entscheidend.
  • Für den Förderantrag ist in der Regel der Einspeisezählpunkt erforderlich. Dieser sollte frühzeitig beim Netzbetreiber beantragt werden, da die Bearbeitung je nach Netzbetreiber mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
  • Gerade bei größeren Anlagen oder Projekten mit Speicher sollte die Planung auf den passenden Fördercall abgestimmt werden.

So unterstützt IPSG bei PV-Förderung und Umsetzung

  1. Erste Einschätzung von Dachfläche, Verbrauch und gewünschter Speichergröße
  2. Beantragung bzw. Vorbereitung des Einspeisezählpunkts
  3. Dimensionierung der PV-Anlage und Speicherlösung
  4. Prüfung der passenden Bundes- und Landesförderung
  5. Unterstützung bei Antragstellung und Projektunterlagen
  6. Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation

Unser Angebot an Sie

  • Beantragung des Einspeisezählpunkts bei Ihrem Netzbetreiber
  • Dimensionierung Ihrer PV-Anlage mit oder ohne Stromspeicher
  • Unterstützung bei der Förderantragstellung und Abwicklung von Bundes- und Landesförderungen
  • Montage und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage mit Speicher
  • Attraktive Service- & Wartungsangebote

Jetzt mit der Planung starten

Wenn Sie ein konkretes PV- oder Speicherprojekt planen, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot mit einer ersten Förderschätzung.

Bitte senden Sie uns dafür idealerweise bereits folgende Informationen mit:

  • geplante oder gewünschte Anlagengröße
  • Objektart, zum Beispiel Einfamilienhaus, Gewerbe oder Landwirtschaft
  • Gemeinde bzw. Projektstandort
  • ob ein Stromspeicher gewünscht ist
  • ob bereits ein Einspeisezählpunkt beantragt wurde

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Häufige Fragen zur PV- und Speicherförderung 2026

Wann muss ich den Förderantrag für die PV-Förderung 2026 stellen?

Der Antrag für die Bundesförderung muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Entscheidend ist, dass die Antragstellung innerhalb des jeweiligen Fördercalls und vor der Netzinbetriebnahme erfolgt.

Kann ich Bundesförderung und Wohnhaussanierung Tirol kombinieren?

Eine Kombination unterschiedlicher Förderungen ist grundsätzlich anhand der jeweils geltenden Richtlinien zu prüfen. Wichtig ist, dass keine unzulässige Doppel- oder Überförderung entsteht.

Wie hoch ist die Förderung für Stromspeicher 2026?

Im Rahmen der Bundesförderung werden Stromspeicher 2026 mit 150 €/kWh gefördert, bis zu einer maximal anrechenbaren Kapazität von 50 kWh. Voraussetzung ist, dass der Speicher gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten Photovoltaikanlage beantragt wird.

Welche Leistungsklassen werden 2026 gefördert?

Die Bundesförderung erfolgt 2026 in vier Leistungsklassen: bis 10 kWp, über 10–20 kWp, über 20–100 kWp und über 100–1.000 kWp. In den Kategorien C und D gilt ein Bieterverfahren.

Was sollte ich bei der zeitlichen Planung meiner PV-Anlage beachten?

Da der Förderantrag vor Inbetriebnahme gestellt werden muss und der Einspeisezählpunkt je nach Netzbetreiber Zeit benötigen kann, sollte die Planung möglichst frühzeitig starten.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen durch weitere Verordnungen oder Richtlinien sind möglich und die Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen & weiterführende Informationen