Neu ab Oktober 2026: PV-Strom direkt mit anderen teilen
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG werden Peer-to-Peer-Verträge (P2P) ausdrücklich als Form der gemeinsamen Energienutzung geregelt.
Mit 1. Oktober 2026 treten die Bestimmungen zu gemeinsamen Energienutzung (Bürgerenergie – §§ 65 bis 72) in Kraft. Ab 5. Oktober 2026 soll die praktische Umsetzung zunächst zwischen Zählpunkten möglich sein, die beim selben Netzbetreiber liegen.
Peer-to-Peer-Verträge: PV-Strom direkt teilen
Mit Peer-to-Peer-Verträgen können Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren selbst erzeugten Strom direkt mit anderen Verbrauchern teilen oder verkaufen.
Das kann sowohl für private PV-Betreiber als auch für Unternehmen interessant sein – besonders dort, wo regelmäßig größere Stromüberschüsse entstehen und passende Verbraucher vorhanden sind.
Was ist ein Peer-to-Peer-Vertrag?
Bei einem P2P-Vertrag vereinbaren Erzeuger und Verbraucher direkt miteinander, wie selbst erzeugter erneuerbarer Strom gemeinsam genutzt wird.
1. Strom erzeugen
Eine PV-Anlage produziert Strom und deckt zunächst den eigenen Verbrauch.
2. Überschuss teilen
Verfügbare Überschüsse werden anderen Teilnehmern zugeordnet.
3. Weiter über das Netz
Der Strom wird weiterhin über das öffentliche Stromnetz transportiert.
Die erzeugten und verbrauchten Strommengen werden über die jeweiligen Zählpunkte erfasst und in 15-Minuten-Intervallen zugeordnet. Der bestehende Stromliefervertrag bleibt erhalten und deckt jene Mengen ab, die nicht über das P2P-Modell bereitgestellt werden.
Kann ich PV-Strom an Nachbarn oder andere Unternehmen verkaufen?
Ja. Peer-to-Peer-Verträge können zwischen natürlichen und juristischen Personen abgeschlossen werden. Damit können beispielsweise auch zwei benachbarte Unternehmen erneuerbaren Strom direkt miteinander teilen.
Der Preis für den gemeinsam genutzten Strom wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
Wann entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil?
- Der PV-Betreiber erhält mehr als bei der alternativen Einspeisung.
- Der Abnehmer zahlt weniger als für seinen regulären Energiebezug.
- Bei entsprechender Netznähe können zusätzlich reduzierte Netzentgelte relevant werden.
Wird überschüssiger PV-Strom dadurch wirtschaftlich besser genutzt als bei einer klassischen Einspeisung, kann sich auch die Investition in die Photovoltaikanlage schneller rechnen.
Wer eine neue Anlage oder Erweiterung plant, sollte zusätzlich aktuelle Investitionsförderungen berücksichtigen. Einen Überblick finden Sie in unserem Beitrag:
Photovoltaik- & Speicherförderung 2026 in Österreich und Tirol.
P2P-Vertrag oder Energiegemeinschaft – was ist der Unterschied?
| P2P-Vertrag | Energiegemeinschaft | |
|---|---|---|
| Organisation | direkte vertragliche Vereinbarung | gemeinsame Organisations- bzw. Rechtsstruktur |
| Teilnehmer | wenige bis mehrere Vertragspartner | mehrere Mitglieder |
| Geeignet für | klar definierte Teilnehmer | dauerhafte gemeinschaftliche Struktur |
Welche Variante besser geeignet ist, hängt unter anderem von der Anzahl der Teilnehmer, der Netzsituation und dem gewünschten organisatorischen Rahmen ab.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Smart Meter: Erzeugung und Verbrauch müssen über 15-Minuten-Werte erfasst werden.
- Zählpunkte: Die teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte müssen eindeutig zugeordnet sein.
- Vertrag: Preis, Aufteilung und organisatorische Rahmenbedingungen werden zwischen den Teilnehmern vereinbart.
- Netzbetreiber: Die gemeinsame Energienutzung muss entsprechend gemeldet und technisch abgebildet werden.
- Bestehende Stromverträge: Reguläre Liefer- und Einspeiseverträge bleiben für nicht geteilte Strommengen bestehen.
Bis zur netzbetreiberübergreifenden Umsetzung müssen die beteiligten Zählpunkte zunächst beim selben Netzbetreiber liegen. Bei größeren Anlagen können zusätzliche energierechtliche Pflichten gelten.
Wann lohnt sich P2P für Photovoltaik?
Nicht allein die Größe einer PV-Anlage entscheidet über das wirtschaftliche Potenzial. Besonders wichtig ist, wie gut Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenpassen.
Eine Photovoltaikanlage erzeugt den Großteil ihrer Energie während des Tages. Ein Betrieb mit entsprechend hohem Tagesverbrauch kann daher ein geeigneter Abnehmer für PV-Überschüsse eines benachbarten Unternehmens sein.
Besonders interessant können sein:
- größere PV-Anlagen mit regelmäßigem Überschuss,
- Gewerbe- und Betriebsstandorte mit hohem Tagesverbrauch,
- benachbarte Unternehmen mit unterschiedlichen Lastprofilen,
- landwirtschaftliche Betriebe,
- Gebäudeeigentümer mit mehreren Verbrauchsstellen sowie
- Gemeinden und kommunale Einrichtungen.
Können bei P2P Netzentgelte eingespart werden?
Neben dem vereinbarten Energiepreis kann auch die netztechnische Nähe zwischen Erzeuger und Abnehmer wirtschaftlich relevant sein.
Für örtlich nahe P2P-Modelle sind reduzierte Netzentgelte vorgesehen. Entscheidend ist dabei nicht nur die geografische Entfernung, sondern die tatsächliche Netzstruktur.
Nach aktuellem Stand sollen die neuen Regelungen zu reduzierten Netzentgelten mit 1. Jänner 2027 wirksam werden.
Was ändert sich bei P2P-Strom ab Oktober 2026?
- 1. Oktober 2026: Die gesetzlichen Bestimmungen treten in Kraft.
- ab 5. Oktober 2026: Umsetzung zunächst zwischen Zählpunkten desselben Netzbetreibers.
- ab 1. Jänner 2027: neue Regelungen zu reduzierten Netzentgelten vorgesehen.
- voraussichtlich ab April 2027: netzbetreiberübergreifende Umsetzung.
Häufige Fragen zu Peer-to-Peer-Verträgen
Was ist ein Peer-to-Peer-Vertrag für Strom?
Ein P2P-Vertrag ermöglicht es zwei oder mehreren Teilnehmern, selbst erzeugten erneuerbaren Strom auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung gemeinsam zu nutzen.
Kann ich meinen PV-Strom an einen Nachbarn oder ein Nachbarunternehmen verkaufen?
Grundsätzlich ja. Entscheidend sind unter anderem die beteiligten Zählpunkte, die Netzstruktur und die zeitliche Übereinstimmung zwischen PV-Erzeugung und Verbrauch. Die technischen Voraussetzungen müssen mit dem Netzbetreiber geklärt werden.
Lohnt sich ein Peer-to-Peer-Vertrag auch für Privatpersonen?
Das kann sich auch für private PV-Betreiber lohnen – insbesondere wenn regelmäßig Überschüsse entstehen und passende Verbraucher in der Nähe vorhanden sind. Je nach Anlagengröße, geteilter Strommenge, Strompreisen und Netzentgelten kann sich über das Jahr ein Vorteil von mehreren hundert Euro ergeben. Bei kleinen Strommengen fällt der wirtschaftliche Effekt entsprechend geringer aus.
Wie wird der Preis für P2P-Strom festgelegt?
Der Strompreis wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Für die wirtschaftliche Bewertung sollten insbesondere der alternative Einspeisepreis und der Energiebezugspreis berücksichtigt werden.
Darf ich meinen selbst erzeugten Strom auch verschenken?
Ja. Im Rahmen eines Peer-to-Peer-Vertrags kann erneuerbarer Strom nicht nur verkauft, sondern grundsätzlich auch unentgeltlich weitergegeben werden. Die gemeinsame Nutzung muss trotzdem vertraglich geregelt und über die beteiligten Zählpunkte abgewickelt werden.
Spare ich bei P2P auch Netzentgelte?
Für örtlich nahe P2P-Modelle sind reduzierte Netzentgelte vorgesehen. Ob eine Reduktion möglich ist, hängt vom jeweiligen Nahebereich und der Netzstruktur ab.
Hinweis: Die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen befinden sich teilweise noch in Umsetzung. Die konkrete Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind für den jeweiligen Anwendungsfall zu prüfen.
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Quellen & weiterführende Informationen
-
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), § 68 – Gemeinsame Energienutzung
-
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – Peer-to-Peer-Verträge
-
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – Messung und Aufteilung
Stand: September 2026.