Photovoltaik

Photovoltaik- & Speicherförderung 2026 in Österreich und Tirol

Symbolbild Photovoltaikanlage zur Information über die Förderung 2026 für PV-Anlagen und Stromspeicher in Österreich und Tirol

Update 18.08.2026: Nächster Fördercall ab 8. Oktober 2026

Der 2. Fördercall 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher ist abgeschlossen.

Der nächste Fördercall startet am 8. Oktober 2026 um 17:00 Uhr und läuft bis 22. Oktober 2026 um 23:59 Uhr.

Quelle: EAG-Förderabwicklungsstelle

Wer eine neue Photovoltaikanlage, eine Erweiterung oder einen Stromspeicher in Verbindung mit einer PV-Anlage plant, kann die Zeit bis zum nächsten Fördercall nutzen, um das Projekt und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.

Tipp: Klären Sie Anlagengröße, Speicherbedarf und Einspeisemöglichkeit möglichst frühzeitig. So kann das Projekt rechtzeitig für den nächsten Fördercall vorbereitet werden.

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Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2025 wurde die Grundlage für die Fortführung der Bundesförderung geschaffen. Die konkreten Fördersätze, Fördercalls und Budgets für 2026 ergeben sich aus der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 sowie den Informationen der EAG-Förderabwicklungsstelle.

Das Wichtigste zur PV- und Speicherförderung 2026 im Überblick

  • Die Bundesförderung unterscheidet weiterhin vier Leistungsklassen (Kategorien A–D) für Photovoltaikanlagen.
  • Stromspeicher werden im Rahmen der Bundesförderung nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage gefördert.
  • Die Fördersätze 2026 betragen:
    • PV bis 10 kWp (Kat. A): 150 €/kWp
    • PV > 10–20 kWp (Kat. B): 140 €/kWp
    • PV > 20–100 kWp (Kat. C): max. 130 €/kWp im Bieterverfahren
    • PV > 100–1.000 kWp (Kat. D): max. 120 €/kWp im Bieterverfahren
    • Stromspeicher: 150 €/kWh bis max. 50 kWh förderfähiger Speicherkapazität
  • Der Investitionszuschuss ist zusätzlich auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt – jeweils getrennt für Photovoltaikanlage und Stromspeicher.
  • Die erstmalige Antragstellung muss vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
  • Im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung beträgt der Einmalzuschuss für PV-Anlagen 50 % der förderbaren Kosten, maximal 125 €/kWp.

Speicherförderung Tirol 2026

Das Land Tirol fördert 2026 netzdienliche Batteriespeicher mit 100 €/kWh, begrenzt auf 10 kWh bzw. maximal 1.000 €.
Die Förderung ist insbesondere für die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Speicher
sowie für die Erweiterung bestehender Speichersysteme relevant.

Welche Förderung passt zu welchem PV-Projekt?

Welche Förderung relevant ist, hängt unter anderem davon ab, ob eine neue Anlage errichtet,
eine bestehende Anlage erweitert oder ein Stromspeicher nachgerüstet werden soll.

  • Neue PV-Anlage in Österreich: EAG-Bundesförderung prüfen.
  • PV-Anlage mit neuem Speicher: EAG-Bundesförderung prüfen; der Speicher wird dabei nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage gefördert.
  • Bestehende PV-Anlage in Tirol mit Speicher-Nachrüstung: Tiroler Speicherförderung prüfen.
  • PV-Anlage auf einem bestehenden Wohnhaus in Tirol: Förderung im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung prüfen.
  • Gewerbe, Landwirtschaft oder größere Anlagen: Je nach Anlagenleistung sind insbesondere die Kategorien C und D sowie das jeweilige Bieterverfahren zu berücksichtigen.

Fördercalls 2026 im Überblick

Für Photovoltaikanlagen und gemeinsam beantragte Stromspeicher sind 2026 drei Fördercalls vorgesehen:

Fördercall 2026 Zeitraum Kat. A
bis 10 kWp
Kat. B
> 10–20 kWp
Kat. C
> 20–100 kWp
Kat. D
> 100–1.000 kWp
1. Call
abgelaufen
23. April – 11. Mai 2026 5 Mio. € 5 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. €
2. Call
abgelaufen
16. Juni – 30. Juni 2026 2 Mio. € 2 Mio. € 4 Mio. € 4 Mio. €
3. Call
nächster Call
8. Oktober – 22. Oktober 2026 2 Mio. € 2 Mio. € 2 Mio. € 2 Mio. €

In Summe stehen 2026 60 Mio. Euro Bundesmittel für PV- und Speicherprojekte zur Verfügung.

Für Privathaushalte: PV-Förderung im Rahmen der Tiroler Wohnhaussanierung

Für Photovoltaikanlagen an bestehenden förderungsfähigen Wohnhäusern in Tirol besteht 2026
zusätzlich eine Fördermöglichkeit im Rahmen der Wohnhaussanierung.

  • Der Einmalzuschuss beträgt 50 % der förderbaren Kosten.
  • Die Förderung ist mit maximal 125 €/kWp begrenzt.
  • Die Förderung betrifft Photovoltaikanlagen auf oder in unmittelbarer Nähe eines bestehenden förderungsfähigen Wohnhauses.
  • Für die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem netzdienlichen Batteriespeicher besteht daneben eine eigene Tiroler Speicherförderung.
  • Ob mehrere Förderungen miteinander kombiniert werden können, ist anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen für das konkrete Projekt zu prüfen.

Beispiel: mögliche Förderung für eine 10-kWp-PV-Anlage mit Speicher

Bei einer Photovoltaikanlage mit 10 kWp fällt das Projekt in Kategorie A.
Der Fördersatz der EAG-Bundesförderung beträgt 2026 150 €/kWp.
Rechnerisch ergibt sich damit für die PV-Anlage ein möglicher Investitionszuschuss von
bis zu 1.500 €.

Zusätzlich ist der Investitionszuschuss auf maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten
der Photovoltaikanlage begrenzt.

Wird gemeinsam mit der PV-Anlage ein förderfähiger Stromspeicher errichtet,
beträgt der Fördersatz 150 €/kWh.
Auch beim Speicher gilt die Begrenzung auf maximal 30 % der jeweiligen förderfähigen Investitionskosten.

Die tatsächlich mögliche Förderung hängt unter anderem von Anlagenleistung,
förderfähigen Kosten, Speichergröße, Antragstellung und den für das konkrete Projekt geltenden Förderbedingungen ab.

Was Sie vor dem nächsten Fördercall vorbereiten sollten

Wer den nächsten Fördercall nutzen möchte, sollte das PV-Projekt nicht erst mit Beginn des Calls vorbereiten.
Insbesondere folgende Punkte sollten möglichst frühzeitig geklärt werden:

  1. Anlagengröße festlegen: Dachfläche, Stromverbrauch und mögliche PV-Leistung prüfen.
  2. Speicherbedarf klären: Prüfen, ob ein Stromspeicher technisch und wirtschaftlich zum Projekt passt.
  3. Netzanschluss vorbereiten: Einspeisemöglichkeit und erforderliche Unterlagen mit dem Netzbetreiber klären.
  4. Genehmigungen und Voraussetzungen prüfen: Je nach Projekt erforderliche Anzeigen, Genehmigungen oder sonstige Nachweise rechtzeitig vorbereiten.
  5. Förderweg festlegen: Prüfen, welche Bundes- oder Landesförderung für das konkrete Projekt in Betracht kommt.
  6. Antrag und Projektunterlagen vorbereiten: Damit die erforderlichen Daten zum Start des Fördercalls verfügbar sind.

Von der Planung bis zur Umsetzung Ihrer PV-Anlage

IPSG unterstützt bei der technischen Planung und Umsetzung von Photovoltaik- und Speicherprojekten
und berücksichtigt dabei die für das konkrete Projekt relevanten Fördermöglichkeiten.

  1. Erste Einschätzung von Dachfläche, Verbrauch und gewünschter Speicherlösung
  2. Dimensionierung der Photovoltaikanlage und gegebenenfalls des Stromspeichers
  3. Vorbereitung bzw. Abstimmung des Einspeisezählpunkts
  4. Prüfung relevanter Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei den erforderlichen Projektunterlagen
  5. Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Anlage

PV-Projekt für den nächsten Fördercall vorbereiten

Sie planen eine neue Photovoltaikanlage, eine Erweiterung oder einen Stromspeicher?
Für eine erste Einschätzung Ihres Projekts helfen uns insbesondere folgende Angaben:

  • geplante oder gewünschte Anlagengröße
  • Objektart, zum Beispiel Einfamilienhaus, Gewerbe oder Landwirtschaft
  • Gemeinde bzw. Projektstandort
  • ob ein Stromspeicher geplant ist
  • ob bereits ein Einspeisezählpunkt beantragt oder vorhanden ist

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Häufige Fragen zur PV- und Speicherförderung 2026

Wann muss ich den Förderantrag für die PV-Förderung 2026 stellen?

Der Antrag für die Bundesförderung muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Entscheidend ist, dass die Antragstellung innerhalb des jeweiligen Fördercalls und vor der Netzinbetriebnahme erfolgt.

Kann ich Bundesförderung und Wohnhaussanierung Tirol kombinieren?

Eine Kombination unterschiedlicher Förderungen ist grundsätzlich anhand der jeweils geltenden Richtlinien zu prüfen. Wichtig ist, dass keine unzulässige Doppel- oder Überförderung entsteht.

Wie hoch ist die Förderung für Stromspeicher 2026?

Im Rahmen der Bundesförderung werden Stromspeicher 2026 mit 150 €/kWh gefördert, bis zu einer maximal anrechenbaren Kapazität von 50 kWh. Voraussetzung ist, dass der Speicher gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten Photovoltaikanlage beantragt wird.

Welche Leistungsklassen werden 2026 gefördert?

Die Bundesförderung erfolgt 2026 in vier Leistungsklassen: bis 10 kWp, über 10–20 kWp, über 20–100 kWp und über 100–1.000 kWp. In den Kategorien C und D gilt ein Bieterverfahren.

Was sollte ich bei der zeitlichen Planung meiner PV-Anlage beachten?

Da der Förderantrag vor Inbetriebnahme gestellt werden muss und der Einspeisezählpunkt je nach Netzbetreiber Zeit benötigen kann, sollte die Planung möglichst frühzeitig starten.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen durch weitere Verordnungen oder Richtlinien sind möglich und die Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen & weiterführende Informationen